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Wenn deshalb der Kommandant zu Beginn der Untersuchung alles aufbot, den Revolver herzuschaffen, so nicht, um Kohler zu belasten — was ja in keiner Weise nötig war —, sondern nur der Ordnung zuliebe, es gehörte sozusagen zu seinem kriminalistischen Stil. Doch hatte der Kommandant keinen Erfolg. Unerklärlicherweise. Dr.h.c. Isaak Kohlers Weg vom >Du Théâtre< bis zur Tonhalle war bekannt, minutiös zu belegen. Er war nach dem Schuß auf den Tournedos-Rossini-verschlingenden Professor geradewegs in seinen Rolls-Royce gestiegen und hatte sich neben dem whisky-träumenden Minister niedergelassen, wir wissen es. Beim Flughafen verließen Mörder und Minister den Wagen, der Chauffeur (der ja nichts von der Tat wußte) hatte keinen Revolver bemerkt, auch der Direktor der Swissair nicht, der zur Begrüßung hergeeilt kam. In der Halle plauderte man, bewunderte pflichtgemäß das Gebäude, besser, dessen Innenarchitektur, schritt dann schlendernd zur Maschine, Kohler den Minister leicht stützend. Feierliche Verabschiedung, Rückkehr mit dem Direktor in die Halle, noch ein kurzer Blick auf die davonrollende Maschine, Einkauf am Kiosk, >nzz< und >National-Zeitung<, Durchquerung der Halle, immer noch mit dem Direktor, doch nun ohne Blick auf die Innenarchitektur, dann in den wartenden Wagen, vom Flughafen an die Zollikerstraße, zweimaliges Hupen vor dem Haus der ahnungslosen Witwe, die gleich erschien (man war in Eile), von der Zollikerstraße geradewegs in die Tonhalle. Von der Waffe keine Spur, auch die Witwe hatte nichts bemerkt. Der Revolver hatte sich in nichts aufgelöst. Der Kommandant ließ den Rolls-Royce aufs genaueste untersuchen, dann die Strecke, die Kohler zurückgelegt hatte, ferner dessen Villa, den Garten, das Zimmer der Köchin, die Wohnung des Chauffeurs an der Freiestraße. Nichts. Der Kommandant drang noch einige Male in Kohler, wetterte sogar, schritt zum Dauerverhör. Vergeblich. Der Dr.h.c. bestand es glänzend, nur Hornusser, der Untersuchungsrichter, der das Verhör wiederaufnahm, brach zusammen. Dann Protest von Seiten des Staatsanwalts, die Polizei und der Untersuchungsrichter brauchten nicht allzu pedantisch zu sein, Revolver hin oder her, man lege nicht allzuviel Wert darauf, ihn weiterzusuchen sei eine Verschleuderung von Steuergeldern, der Kommandant und der Untersuchungsrichter mußten die Suche aufgeben; und die verschwundene Waffe erhielt erst später, durch Stüssi-Leupin, ihre Bedeutung. Daß sie mir in diesen Tagen eine neue Hoffnung einflößt, ist eine andere Geschichte, gehört zu den Schwierigkeiten meines Unterfangens.
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